Die Richter kippen die 2G-Regel im Einzelhandel für das Bundesland Niedersachsen. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte die erst seit kurzem geltende 2G-Regel zu beurteilen, nach der Geschäfte nur Geimpfte oder Genese Kunden einlassen und bedienen dürfen. Ausnahmen gelten nur für Läden, die der unmittelbaren Versorgung dienen, etwa Supermarkt oder Apotheke.
Das Ergebnis ihrer juristischen Bewertung sorgt nun für einen Knall. Die Richter kommen am Donnerstag zum Urteil, dass die Maßnahme nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind.
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