Seit dem heutigen Mittwoch gelten auch in der Bundeshauptstadt Berlin neue, verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen, die vom Berliner Senat am Freitag letzter Woche beschlossen wurden. Ein Punkt der neuen Vorgaben lautet: „ÖPNV: Die 3G-Regel gilt jetzt auch auf Bahnsteigen. Das heißt, sie ist gleichermaßen auf Bahnsteigen, in Bahnen und Bussen zu beachten.“
Wenn auch von der Öffentlichkeit mit Behausungen kaum wahrgenommen, so hat diese Formulierung in der jetzt begonnenen kältesten Jahreszeit weitreichenden Folgen für die geschätzt bis zu 10.000 Obdachlosen in Berlin.
Ab sofort muss also 3G auch auf den Bahnsteigen der S-Bahn und in den U-Bahnhöfen eingefordert und mit allen dementsprechenden Konsequenzen umgesetzt werden. Die Umsetzung bedeutet folglich nicht nur die Kontrolle bei allen Fahrgästen, sondern auch bei der stetig wachsenden Zahl von Obdachlosen, die im kalten Winter wenigstens tagsüber oft Zuflucht auf Bahnsteigen und in U-Bahnhöfen suchen konnten.
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