Neue Kindergeld-Regeln für EU-Bürger: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Österreich ein

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Die EU-Kommission leitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein, dass Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anpasst. Dass sind die negativen Auswirkungen der Mitgliedschaft in der EU, wenn das europäische Recht über nationales Recht steht und die Souveränität an den Brüsseler Klüngelverein abgetreten wird.

Focus Online vom 24.1.2019:

Die neuen österreichischen Kindergeld-Regeln für EU-Bürger verstoßen nach Auffassung der EU-Kommission gegen europäisches Recht. Die Brüsseler Behörde leitete deswegen am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein, das Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes anpasst.

Die sogenannte Indexierung der Familienbeihilfe war im vergangenen Oktober vom österreichischen Parlament beschlossen worden. Damit werden ausländische Familien, deren Kinder in der Heimat leben, nur noch Kindergeld angepasst an die dort üblichen Lebenshaltungskosten bekommen.

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