Zwei tunesische Fans des Berliner Terroranschlages abgeschoben

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Ende Dezember 2016 leitete die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ein Ermittlungsverfahren gegen zwei tunesische Tatverdächtige aus dem Raum Ulm ein. Der Polizei war zuvor bekannt geworden, dass die beiden 35-jährigen Asylbewerber den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt guthießen und sich ebenfalls mit entsprechenden Anschlagsplanungen im Zeitraum vor der Abschiebung beschäftigen. Ferner bestand der Verdacht, dass einer der beiden Tatverdächtigen außerhalb seines Zimmers eine Schusswaffe versteckt haben soll. Die Ermittlungen ergaben keine weiteren Anhaltspunkte auf eine bevorstehende Anschlagsplanung der Tatverdächtigen. Parallel zu den Ermittlungen wurden bei den beiden Tatverdächtigen im Zuge des engen Informationsaustauschs zwischen den beteiligten Behörden allerdings aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet, da die von ihnen gestellten Asylanträge zu diesem Zeitpunkt bereits abgelehnt worden waren.

Der erste Tatverdächtige Tunesier wurde von LKA-Ermittlern am 6. März 2017 an seiner Arbeitsstelle in Ulm festgenommen. Das Amtsgericht Ulm ordnete seine Abschiebehaft an. Bereits am 8. März 2017 wurde dieser Gefährder auf dem Luftweg nach Tunesien abgeschoben. Den zweiten Tatverdächtigen nahmen Ermittler des LKA BW mit Unterstützung des Polizeipräsidiums München am 18. März 2017 in München fest. Auch gegen ihn ordnete das Amtsgericht Ulm Abschiebehaft an, der Mann wurde am 5. April ebenfalls in sein Heimatland abgeschoben. Bei beiden wurden Wohnungsdurchsuchungen in Ulm durchgeführt. Dabei wurden schriftliche Unterlagen, Mobiltelefone und Speichermedien sichergestellt. Die Beweismittel werden noch ausgewertet.

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