Zusatzzahlung abgelehnt: Kein Notvorrat für Hartz-IV-Bezieher

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Die Bundesregierung plant erstmals seit Ende des Kalten Krieges die Verabschiedung von Verhaltensmaßnahmen für die Bevölkerung im Fall schwerer Katastrophen oder militärischer Angriffe, dazu wird die Bevölkerung angehalten, einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln von zehn Tagen vorzuhalten.

Ist das Anlegen von Notvorräten eigentlich im Hartz-IV-Satz enthalten? Wenn die Bundesregierung dazu anhält, dann müsste sie das eigentlich berücksichtigen? Wie das Hamburger Straßenmagazin „Hinz&Kunzt“ berichtet, können Hartz IV-Empfänger auf keine zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Katastrophenvorsorge zählen. Laut Berechnungen kostet die Hamsterkauf-Komplettausstattung für eine vierköpfige Familie rund 300 Euro. Besonders für Hartz IV-Empfänger, bei denen das Geld, wenn überhaupt, meist punktgenau bis zum Monatsende reicht, ist dies eine nur schwer zu stemmende Investition.

Kein Wunder: Die Hartz IV-Sätze werden äußerst rigide berechnet. Für Lebensmittel stehen jedem Leistungsempfänger exakt 128,46 Euro pro Monat zu. Da wird es schwer Vorräte anzulegen.

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