Zivile Notwehr gegen Klimakleber erlaubt

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Klima-Chaoten in Berlin

Es stellt sich immer mehr die Frage, was Polizei, Justiz und auch die Bürger überhaupt tun können mit Menschen, die ihre Hände am liebsten an verkehrsneuralgischen Punkten am Asphalt festkleben und damit stundenlang für Verkehrschaos, Staus und Verspätungen sorgen.

Sogar, als die Berliner Radfahrerin später ihren Verletzungen erlegen ist, war kein Einhalten oder Überdenken der Aktivitäten zu erkennen. Direkt am darauffolgenden Montag fixierte sich die Letzte Generation erneut mit Schnellkleber an besagten verkehrsneuralgischen Punkten der Hauptstadt und sorgte so für stundenlangen Verkehrsstau und damit für entnervte Bürger – die Polizei meldete Handgreiflichkeiten von Autofahrern.

Dürfen die Autofahrer das? Ja, sagen Juristen, denn hier gelten Notwehr-Regeln. Die durch die Klimakleber im Stau Festgesetzten dürfen sich selber helfen.

Bis dahin gilt, so Eric Hilgendorf, Professor für Strafrecht an der Universität Würzburg, gegenüber Welt: „Die Blockaden sind ein rechtswidriger Angriff auf die Fortbewegungsfreiheit, gegen den Betroffene sich im Rahmen der Notwehr verteidigen dürfen.“

Betroffene dürfen sich auch gegen verhältnismäßig geringfügige Angriffe mit robusten Mitteln zur Wehr setzen, sofern diese den größten Erfolg versprechen. Das Prinzip der Güterabwägung müsse dabei nicht berücksichtigt werden, ist hier grundsätzlich nicht vorgesehen. Alles, was nicht zur Auflösung der Blockade führt oder beiträgt, wie Beleidigungen oder körperliche Angriffe, ist nicht zulässig bzw. ggf. strafbar.

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