Wuppertaler Gymnasium: Muslimische Schüler fallen durch provozierendes Beten auf

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Symbolbild

Am Wuppertaler Johannes-Rau-Gymnasium fallen muslimische Schüler durch provozierendes Beten auf, Mitschüler und Lehrer fühlten sich dadurch bedrängt, dass die Schulleitung Maßnahmen ergriff. Deshalb wurde von der Leitung des Wuppertaler Johannes-Rau-Gymnasiums jetzt ein Gebetsverbot für Muslime durchgesetzt, das berichtet „Der Westen.de“. In der Mitteilung der Schule heißt es:

„In den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude für andere deutlich sichtbar beten, signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von bestimmten Körperhaltungen. Dies ist nicht gestattet.“

Ist ein Gebetsverbot erlaubt? Ja, sagt die Behörde. „Die Schulleiterin hat dazu die Möglichkeit im Rahmen des Hausrechts. Das verfassungsmäßige Gebot des Funktionierens des Schulbetriebes und des Bildungsauftrags Art 5 GG, geht der Religionsausübungsfreiheit vor.“ Das sei ganz ähnlich wie beim Schwimmunterricht. Auch hier müssten muslimische Schülerinnen teilnehmen – auch wenn das gegen mögliche Religionsgewohnheiten verstoßen sollte.

Politikstube: Das ist kein Beten, das ist reine Provokation.   In Deutschland wird in der Schule gelernt und nicht gebetet, die Schule ist weder eine Kirche noch Moschee. Die Schulleitung hat eine klare Ansage formuliert und daran ist sich zu halten, fertig. Jede Diskussion ist damit überflüssig, es wird niemand benachteiligt, es gilt ja für alle Schüler gleichermaßen.

Immer wieder nur die eine Religion, die bei jeder sich bietenden Gelegenheit aus dem Rahmen fällt und provoziert. Bei dieser Art des Betens geht es auch nicht um Gottgefälligkeit, sondern vielmehr um das Abstecken eines Anspruches im Namen einer Ideologie, und dies muss im Keim konsequent erstickt werden.

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