Witz des Tages: 6 Millionen Euro sollen abgeschobene Migranten zahlen

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Symbolbild

Die Behörden in Deutschland fordern die Kosten für Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern und kriminellen Migranten zurück, die Summe beläuft sich von Januar bis September 2019 auf rund sechs Millionen Euro.

Das Ganze entbehrt nicht einer gewissen Komik: Erst wurden den Asylbetrügern die Hintern gepudert und kriminelle Migranten geduldet, nachdem die freiwillig (illegal) Eingereisten nicht freiwillig die Heimreise antreten, setzt man die Ausreisepflichtigen und Straftäter mit ein Dutzend Begleitpersonal in einen Flieger, bis dahin durften die Steuerzahler für den ganzen Spaß (verursachte Kosten) aufkommen. Die Gelder für Sozialleistungen nebst Unterbringungen etc. gehen auf das Konto Steuergeldverschwendung, nun will man Schadensbegrenzung betreiben und wenigsten die Kosten für die Abschiebung ins Steuersäckel zurückfließen lassen.

Wie könnten die Anstrengungen für die Eintreibung der Abschiebung aussehen: Kostenbescheid ins Heimatland senden und wenn der Abgeschobene nicht zahlt, dann kommt der Eintreiber persönlich vorbei? Oder werden die Abschiebekosten mit den Sozialleistungen verrechnet, sollte der Abgeschobene wieder in Deutschland einreisen?

Focus Online berichtet:

Nicht nur Clan-Chef Ibrahim Miri muss für seine Abschiebung zahlen. Aus dem Innenministerium beliefen sich die Kosten für Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern und kriminellen Migranten von Januar bis September 2019 auf rund sechs Millionen Euro.

Das berichtet die „Bild“-Zeitung. Einen Teil der Kosten bekommt die Bundespolizei erstattet – u.a. von den Ausländerbehörden der Länder, die die Abschiebung veranlasst haben. Die Behörden fordern das Geld dann von den Abgeschobenen zurück. Denn: Wer aus Deutschland abgeschoben wird, muss laut Aufenthaltsgesetz für die Kosten aufkommen.

Diese Kostenbescheide werden gegebenenfalls auch im Ausland zugestellt. Soweit das Geld nicht eingetrieben werden kann, sind Vollstreckungsmaßnahmen möglich.

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