Ein Duisburger Sportverein erhält Drohungen aufgrund der Ablehnung einer Kopftuch-Mutter, die ihre Kinder zum Tanzkurs begleiten wollte. Der Verein sieht in dem Kopftuch ein Symbol der Zugehörigkeit zur islamischen Religion, heißt der Unterdrückung der Frau, und macht von seinem Hausrecht Gebrauch und bezieht sich in seiner Geschäftssatzung auf die Neutralität. Prompt folgt die Empörung gepaart mit Drohungen und Gewaltäußerungen, aus welchen Richtungen diese kommen, dass kann sich wohl jeder denken.
Noch gibt es keinen Aufnahmezwang in Sportvereinen, und vielleicht hätte auch die Mutter kurz ihr Kopftuch ablegen und so ihren guten Willen zur Kleiderordnung zeigen können, einfach mal auf Provokation verzichten. In muslimischen Gebetshäusern herrscht ein Anspruchsdenken, da gelten Regeln wie ohne Schuhe darf man diese nur betreten, wer das nicht akzeptiert wird abgelehnt und muss draußen bleiben. Der Sportverein ist der Hausherr und seine Regeln der Neutralität gelten, wem das nicht passt, muss halt draußen bleiben.
[…] Eine Mutter will ihre beiden Töchter zu einem Tanzkurs bringen. Dort ließ man die Familie nicht durch – weil die Mutter ein Kopftuch trug.
Udo Salzburger, der Vorsitzende des Vereins „BSF Hamborn 07 Top-Fit“, rechtfertigte im Gespräch mit der Tageszeitung „der Westen“ das Vorgehen seiner Mitarbeiterin. Dabei verwies er auf die Satzung des Vereins. Dort heiße es: „Wir verfolgen unter anderem eine religiöse und weltanschauliche Neutralität.“ Salzburger erklärte: „Da eine muslimische Frau das Kopftuch symbolisch als Zeichen ihrer Frömmigkeit und damit als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zur islamischen Religion trägt, können wir schon allein auf Grund der allgemeinen Gleichbehandlung hier keine Ausnahme machen.“