„Winterflüchtlinge“: Köln muss Albaner-Familie trotz Ausreisepflicht unterbringen

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Symbolbild

Dank der offenen EU-Grenzen können sich die Menschen ihr Wunschland für die Überwinterung aussuchen, auch Versorgungssuchende vom Balkan reisen pünktlich vor Beginn der kalten Jahreszeit vermehrt und unerlaubt nach Deutschland ein, wohl wissend, dass sie nicht abgewiesen und zumindest bis zum Frühlingsbeginn bleiben dürfen und vollversorgt werden.

In der Heimat ist es bitterkalt, es schneit und die Situationen sind prekär, da lohnt sich der Trip ins deutsche Sozialparadies, auch ohne Asylantrag wird eine warme Stube bei guter Verpflegung und medizinischer Versorgung gewährleistet, einziges Manko, das Busticket für die Anfahrt muss aus der eigenen Geldbörse finanziert werden, aber diese Investition rentiert sich allemal.

Wir leben wahrlich in einem Tollhaus, das zeigt auch der Fall einer Albaner-Familie, trotz Ausreisepflicht muss die Stadt Köln die vierköpfige „Winterflüchtlingsfamilie“ wegen drohender Obdachlosigkeit beherbergen. Warum? Diese albanische Familie ist durch eigenes Verschulden in diese Not-Situation geraten, man nahm sich das Recht heraus, eigenmächtig und unerlaubt nach Deutschland einzureisen und in Köln aufzutauchen, um auf Kosten der hiesigen Steuerzahler zu überwintern. Man hätte auch der drohenden Obdachlosigkeit ein Riegel vorschieben und die Familie nach Albanien zurückschicken können, aber dazu fehlt offenbar der Wille.

Über den Fall der albanischen Familie berichtet ausführlich Express.de

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