Wiedereinreise-Irrsinn in Absurdistan: Terroristen durften ganz legal zu uns kommen

733

Wiedereinreiseverbot und trotzdem nach Deutschland reingelassen,  die Betreffenden brauchen nur das Wörtchen „Asyl“ in den Mund zu nehmen. „Wiedereinreiseverbot“ scheint nicht nur ein kompliziertes Wort zu sein und nicht jeder versteht die Bedeutung, es zeigt auch den offensichtlichen Wahnsinn, dass man das Einreiseverbot offenbar nur für eine rechtliche „Floskel“ hält und sich nicht daran gebunden fühlt – also könnte man quasi auch gleich das Hausrecht aufgeben.

Das Personen trotz Einreiseverbot wieder einreisen können, kommt nur so nebenbei ans Tageslicht, weil CDU und CSU sich gerade im Clinch befinden, und selbst Merkel und Seehofer scheinen zu der Gruppe Ahnungsloser zu gehören, die alte Sonnenkönigin hat das erst jetzt zur Kenntnis genommen und der Drehhofer wusste gar nichts.

Da abgelehnte Asylbewerber, die eine Einreisesperre haben, nicht einfach abgewiesen werden dürfen, reisen u.a. auch Terroristen nach Deutschland wieder ein und stellen erneut einen Asylantrag.

[…] Abgelehnte und abgeschobene Asylbewerber, für die ein offizielles Wiedereinreiseverbot besteht, kommen einfach zurück nach Deutschland und beantragen hier dann legal noch einmal Asyl! Und werden NICHT abgewiesen!

Horst Seehofer (CSU) und Angela Merkel (CDU) hatten erst am Montag dazu Stellung bezogen.

Seehofer: „Dass dies (die Zurückweisung, d. Red.) heute nicht der Fall ist, ist mir auch erst im Laufe meiner jungen Amtszeit bekanntgeworden. Ich halte das für unerklärlich!“

Merkel: „Und dass wir bis jetzt, dann, wenn eine Wiedereinreisesperre verfügt wurde (…), dass da diese Wiedereinreise möglich ist, das habe ich erst jetzt bei der vertieften Diskussion überhaupt zur Kenntnis genommen.“

BILD dokumentiert beispielhaft für eine unbekannte Zahl ähnlicher Fälle den Weg eines zurückgekehrten Flüchtlings mit Wiedereinreiseverbot:

Gegen den mutmaßlichen Ägypter Sayed M. (54) wurden diverse Ermittlungsverfahren u. a. wegen des „Aufenthalts in einem Ausbildungslager des Terrornetzwerks arabischer Mudschaheddin“ eingeleitet. Im Jahr 2012 reiste er aus Deutschland aus, angeblich nach Ägypten. Und wurde mit einer „offiziellen Wiedereinreisesperre bis 2022“ belegt.

Doch im Herbst 2017 reiste Sayed M. „trotz bestehender Sperrwirkung“ erneut nach Deutschland ein, beantragte in der Essener Außenstelle des BAMF am 2. November 2017 Asyl. Er lebt derzeit unbehelligt in NRW! […] Quelle: Bild.de/19.6.2018

0 0 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments