Wieder ein Geisteskranker: 21-Jährigen mit Messer getötet – Afghane als unzurechnungsfähig erklärt

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Nach der tödlichen Messerattacke Ende November 2018 in Innsbruck, bei der ein 21-jähriger Vorarlberger getötet wurde, musste sich ein 25-jähriger „Flüchtling“ aus Afghanistan für seine Tat  vor dem Landgericht Innsbruck am vergangenen Donnerstag verantworten. Die Geschworenen erklärten ihn einstimmig für zurechnungsunfähig, der Afghane wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert.

Wieder ein „Flüchtling“, der im Aufnahmeland eine geistige Wahnvorstellung entwickelt und höchstwahrscheinlich den Rest seines Lebens in der Anstalt verbringen wird, und sollte dieser Typ tatsächlich einmal in die Freiheit entlassen werden – gute Sozialprognose etc., so wird die Allgemeinheit wohl nichts davon erfahren. Für den womöglich dauerhaften und kostspieligen Aufenthalt in der Anstalt darf der österreichische Steuerzahler aufkommen.

[…] Nach einer tödlichen Messerattacke in Innsbruck Ende November des vergangenen Jahres, bei der ein 21-jähriger Vorarlberger getötet worden war, hat sich am Donnerstag ein 25-jähriger Afghane vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten müssen. Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert. Die Geschworenen erklärten ihn einstimmig für zurechnungsunfähig.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Verteidiger gab keine Erklärung ab. Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem 25-Jährigen in ihrem Gutachten eine schwerstgradige Störung, weshalb er zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig gewesen sei.

Der 25-Jährige, der 2015 als Flüchtling nach Österreich gekommen war, sei vermutlich bereits im Jahr 2016 an Schizophrenie erkrankt. […] Weitere Informationen auf Kurier.at

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