Wie viele noch? Evakuierung: Bundesregierung erweitert Anspruch für ehemalige „Ortskräfte“

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Symbolbild

Botschaftspersonal, Dolmetscher und Hunderte „Ortskräfte“ nebst Familienanhang zu evakuieren war wohl eher eine Nebelkerze. Die Bundesregierung erweitert den Kreis für Evakuierungen, nun haben auch ehemalige Ortskräfte einen Anspruch, deren Arbeit für Deutschland bereits vor mehr als zwei Jahren endete. Wie viele noch? Und wie viele Familienmitglieder gehören zu einer Ortskraft? Bezüglich der „Ortskräfte“ scheint wohl ein Hofstaat existiert zu haben.

Welt.de:

Die Bundesregierung erweitert den Anspruch für ehemalige afghanische Ortskräfte des Entwicklungsministeriums und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sowie des Auswärtigen Amts, aus Afghanistan einen Antrag für die Evakuierung stellen zu können.

„Grundsätzlich wurde entschieden, dass ab jetzt auch Ortskräfte der Entwicklungszusammenarbeit aufgrund einer Gefährdung für eine Ausreise infrage kommen, deren Beschäftigungsverhältnis schon mehr als zwei Jahre zurückliegt“, sagte der Sprecher. Analog zur Regelung des Verteidigungsministeriums für Ortskräfte der Bundeswehr und des Innenministeriums für Ortskräfte der Bundespolizei ist nun eine Beschäftigung ab 2013 ausschlaggebend.

Auch aus dem Auswärtigen Amt hieß es am Dienstag, dass von nun an Ortskräfte im Verfahren berücksichtigt werden könnten, die seit 2013 für das Außenministerium tätig waren.

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