„Ohne Arbeit kein Lohn“! – gilt dieser Grundsatz in Zeiten von Corona auch, wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ohne Vergütung freistellt, weil er keine Maske tragen kann? Rechtsanwalt Elmar Becker konnte diese Frage jetzt aktuell vor Gericht klären lassen und hat ein starkes Urteil für die Arbeitnehmer eingefahren. Mehr im Interview!
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