Wer wählt diese Partei noch? Grüne wollen Seehofers Abschiebegesetz entschärfen

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Symbolbild

Aus Sicht von drei grünen Justizministern ist das „Geordnete-Rückkehrer-Gesetz“, mit dem das geltende Recht durchgesetzt werden sollte, viel zu streng und soll entschärft werden, die Erleichterungen bei Abschiebungen bei Personen ohne Asylanspruch sollen verhindert werden. Im Kanon singen auch einige Vertreter von unionsgeführten Landesjustizministerien mit, die sich vom Schreckgespenst eingekerkerter Familien anstecken ließen.

Es geht um Ausreispflichtige, ob nun Familien oder junge, allein reisende Männer, die sich (wiederholt) der Abschiebung mit fadenscheinigen Gründen entzogen haben, die können ganz leicht der Unterbringung in Haftanstalten entgehen, endlich freiwillig ausreisen.

Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass bestehende Regelungen angewandt und Abschiebungen effektiv durchgesetzt werden können. Völlig durch die Umfragewerte enthemmt, spielen sich die Grünen wieder einmal zu Humanisten auf, die Seehofers-Gesetzespaket abschwächen und damit die Ausreispflicht blockieren wollen.  Da kann man nur hoffen, dass der Höhenflug der Grünen in einen Sinkflug übergeht.

Welt.de berichtet:

Der Rechtsausschuss des Bundesrates will die vom Bundestag auf den Weg gebrachten Erleichterungen bei Abschiebungen verhindern und den Vermittlungsausschuss anrufen. Bei der Abstimmung am Mittwoch hat sich eine Mehrheit der 16 Ausschussmitglieder der Initiative der drei grünen Justizminister Dirk Behrendt (Berlin), Till Steffen (Hamburg) und Dieter Lauinger (Thüringen) angeschlossen, erfuhr WELT aus der Berliner Justizverwaltung. Das bedeutet, dass auch einige Vertreter von CDU oder CSU geführten Landesministerien für eine Entschärfung des neuen Abschiebegesetzes gestimmt haben.

Da es bisher zu wenige Abschiebehaftplätze gibt, sollen abgelehnte Asylbewerber künftig auch in normalen Gefängnissen in Abschiebegewahrsam genommen werden können. Vor allem daran hatte sich die Kritik der Justizminister entzündet.

Die Unterbringung von Abschiebungs- und Strafgefangenen in derselben Justizvollzugsanstalt bedeute, sich vom Trennungsgebot zu verabschieden. Damit sei der rechtsstaatliche Mindeststandard nicht mehr gewahrt. „Die Unterbringung ganzer Familien in der Strafhaft verstößt dagegen eklatant“, sagte Behrendt. „Es lässt tief blicken, dass die Bundesregierung hieran vom Bundesratsrechtsausschuss erinnert werden muss.“

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