Wer lügt, der fliegt? Landgericht Aachen: Bewusst falsche Angaben von Flüchtlingen nicht strafbar

1565

Anscheinend besteht bereits ein Zwei-Klassen-Rechtssystem in Deutschland, während „die hier schön länger Lebenden“ bei jedweden Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen und nach dem Motto „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“ auch bestraft werden, seien es z.B. falsche Angaben in der Steuererklärung, die Ignorierung der Meldegesetze oder die Verweigerung der TV-Zwangsgebühr, zeigt sich die Justiz tolerant mit jenen „Flüchtlingen“, die bewusst falsche Angaben gegenüber dem BAMF machen, denn diese sind nicht strafbar.

Wie war das nochmal mit Art. 3 GG (1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“? Also, die Lügen sind erlaubt, um sich ein Bleiberecht und Leistungen zu erschleichen? Heißt das jetzt im Umkehrschluss, dass auch Deutsche „bewusst“ falsche Angaben gegenüber Sozialbehörden/Jobcenter machen können und sich so Leistungen erschleichen können?  Keinesfalls – die spüren die ganze Härte des Gesetzes und natürlich „Im Namen des Volkes“, verlesen durch Richter Gnadenlos.

RT Deutsch berichtet über das haarsträubende Urteil:

Wenn Flüchtlinge in ihrem Asylverfahren gegenüber dem Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) bewusst falsche Angaben machen, ist dies nicht strafbar. Das entschied das Landgericht Aachen am 2. April. Anders sieht es bei der Ausländerbehörde aus.

Das Urteil wurde durch einen konkreten Fall ausgelöst, in dem ein Beschuldigter in seinem Asylantrag bewusst falsche Personalien angegeben hatte. Dies betraf seinen Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort in Indien.

Der Asylantrag des Mannes wurde am 3. Mai 2010 abgelehnt. Die Abschiebung scheiterte jedoch daran, dass er wegen der im Asylverfahren falschen Angaben keine Ersatzpapiere erhielt. Die Staatsanwaltschaft wertete die bewusst wahrheitswidrig gemachten falschen Angaben zur Person des Mannes als strafbare Handlung.

Doch das Landgericht entschied, dass sich der Mann nicht strafbar gemacht hat, weil er im Asylverfahren beim BAMF unrichtige Angaben zu seiner Person machte. Strafbar könnten nur falsche Angaben gegenüber der Ausländerbehörde sein, nicht aber, dass der Angeschuldigte diese gegenüber der Behörde die ganze Zeit nicht korrigiert hat. „Dem Angeschuldigten Schweigen vorzuwerfen, wäre jedoch jedenfalls aufgrund des Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit höchst bedenklich“, befand das Landgericht.

0 0 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

8 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments