Wer im Glashaus sitzt….? Maas hält Teile des AfD-Programms für verfassungswidrig

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Bei den Alt-Parteien  scheint  die pure Panik auszubrechen, umso näher der Wahltag rückt, desto mehr üben sich Politiker in abstrusen Vorwürfen gegenüber dem unbequemen politischen Lager. Während Renate Künast das Streben eines „autoritäres Systems“ bei der AfD vermutet, geht Heiko Maas kurz vor Tore-Schluss auf Entdeckungsreise und findet mehrere Punkte im AfD-Programm eine Verfassungswidrigkeit. Ist das schwarzer Humor? Ausgerechnet Mr. Meinungsabschaffungsminister, der dieses verfassungswidrige Netzdurchsetzungsgesetz auf den Weg gebracht hat, auch außerhalb Deutschlands als bedenklich hinsichtlich der Meinungsfreiheit und sogar vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages als gefährlich eingestuft wurde, wirft anderen eine Verfassungswidrigkeit vor. Nun gut, seine Tage als Bundesjustizminister sind hoffentlich gezählt, und so könnte man die Ausführungen von Heiko Maas als unbeabsichtigte Wahlkampfhilfe für die AfD einordnen.

[…] Heiko Maas (SPD) wirft der AfD vor, in mehreren Punkten ihres Wahlprogramms gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Dazu zählten Forderungen nach einem pauschalen Verbot von Minaretten und Muezzin-Rufen in Deutschland.

„Selbstverständlich muss jede Religion unsere Verfassungsordnung einhalten“, betont Maas in einem Gastbeitrag der „Frankfurter Rundschau“. Das Grundgesetz schreibe jedoch „die Religionsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauungen“ fest.

Weiter kritisiert der Minister, die AfD fordere unter anderem in ihrer Religions-, Familien-, Strafrechts- und Europapolitik klare Verletzungen des Grundgesetzes. Konkret gehe es um den dort verbrieften Schutz der Menschenwürde, die Unschuldsvermutung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Freiheit der Religion. Schließlich verstießen mehrere der antieuropäischen Ziele der AfD gegen Artikel 23 des Grundgesetzes, der sich ausdrücklich zur europäischen Integration bekenne.

„Mit der AfD könnte erstmals seit 1949 eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringen, deren Programm in Teilen verfassungswidrig ist“, so der Justizminister. […] Quelle: Die Welt

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