Wer hätte das gedacht? Ausländer erhalten Geld für Ausreise – und kommen postwendend wieder

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Symbolbild

Um die Entscheidung zur Rückkehr zu erleichtern und das deutsche Schlaraffenland zu verlassen, erhalten ausreisepflichtige Ausländer (die weder ein Asylanspruch noch Bleiberecht haben) Geld (Rückkehrhilfe) vom Staat bzw. hart erarbeitetes Steuergeld – nach dem Motto: Hauptsache raus. Allerdings passt das nicht gleichzeitig zu den unkontrollierten Grenzen und offenstehenden Willkommens-Drehtüren, durch die Illegale, die einige Tage in der Heimat verbrachten – sozusagen auf Besuch, wieder in das Sozialparadies hereinspazieren, um das Karussell erneut in Gang zu setzen und die finanziellen Segnungen abzukassieren.

Es ist so unglaublich und unfassbar, was in diesem Land vor sich geht und was man für Fremde bezahlt. Personen, die es ohne Flugzeug und kaum Geld nach Deutschland geschafft haben, vom Ankunftsstaat, der keinen wirksamen Aufenthaltsgrund sieht und dies verkündet, dann sogar noch eine Rückkehrförderung gesponsert zu bekommen, dürfte wohl weltweit einmalig sein. Mit welcher Berechtigung und nach welchen gesetzlichen Richtlinien werden hier ohne Not Steuergelder praktisch „verschenkt“? Was Deutschland braucht ist eine Kultur des Abschieds und der Rückführung, und das konsequent, eindeutig und ohne dabei neue Anreize zu setzen.

Hamburger Abendblatt.de berichtet:

Sie erhielten Geld vom Staat, um Deutschland freiwillig zu verlassen – aber wurden einige Zeit wieder in Hamburg registriert: Im Jahr 2018 sind insgesamt 62 Ausländer trotz einer sogenannten Rückkehrförderung erneut von den Behörden registriert worden. Das geht aus der Senatsantwort auf eine eine Kleinen Anfrage des CDU-Abgeordneten Dennis Gladiator hervor, die dem Abendblatt vorliegt.

Bei den Betroffenen handelt es sich demnach um 28 Mazedonier, 18 Albaner, fünf Bosnier, jeweils zwei Iraner und Serben sowie Einzelpersonen aus Afghanistan, dem Irak und weiteren Ländern. Der Fragesteller übt Kritik an der bisherigen Praxis: „Die Durchsetzung des Asylrechts muss konsequent erfolgen. Insgesamt müssen Abschiebungen mit mehr Nachdruck verfolgt und Wiedereinreisen verhindert werden“.

Es müsse alles unternommen werden, um das ausgezahlte Geld bei freiwilliger Rück- und nachfolgender Wiedereinreise zurückzuerhalten. In der neuen Senatsantwort wird betont, dass bei Wiedereinreise nach einer Abschiebung der Betroffene ein „Kostenschuldner“ sei und versucht werde, diese Summe beizutreiben.

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