Wen wollen die veräppeln? Geldleistung für Asylbewerber soll gekürzt werden – 10 Euro weniger – zugleich Taschengelderhöhung

1137
Symbolbild

Die Geldleistung für Asylbewerber soll ab 2020 gekürzt werden – um sagenhafte 10 Euro, aber zugleich soll das Taschengeld von 135 auf 150 Euro erhöht werden. Deutschland bleibt auch weiterhin das Schlaraffenland, der Pull-Faktor „leistungsloses Grundeinkommen“ wird nicht wirklich gesenkt, die Zahlenspiele dienen zur Beruhigung der Bürger, in der Hoffnung, der gestreute Sand in die Augen vernebelt die Sinne.

Rheinische Post berichtet:

Asylbewerber sollen nach einem neuen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ab 2020 insgesamt geringere staatliche Geldleistungen erhalten als bisher. Der Geldleistungssatz für alleinstehende Erwachsene soll von bisher monatlich 354 auf dann 344 Euro sinken, heißt es in einem Vermerk zu dem Gesetzentwurf, der der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch) vorliegt. Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sinkt die Leistung demnach um einen auf 275 Euro. Zugleich soll aber das so genannte Taschengeld für den persönlichen Bedarf angehoben werden. Für alleinstehende Erwachsene steigt es von 135 auf 150 Euro, für Jugendliche von 76 auf 79 Euro im Monat. Möglich wird die Absenkung des gesamten Geldleistungssatzes, weil die Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung künftig aus dem Leistungssatz herausgerechnet werden. Asylbewerber, die in Sammelunterkünften untergebracht sind, haben keine eigenen Kosten für Hausrat, heißt es zur Begründung. Damit werde eine Forderung der Union aus den Gesprächen zum Integrationsgesetz umgesetzt, heißt es in dem Vermerk. Der Gesetzentwurf soll 2020 in Kraft treten. Er wurde am Dienstag zur Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben.

Die Union übte dennoch Kritik. „Die Grundtendenz des Gesetzentwurfs ist richtig: Asylbewerber sollten künftig mehr Sach- und weniger Geldleistungen bekommen“, sagte Mathias Middelberg, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. „Der Entwurf springt aber noch zu kurz. Abgelehnte Asylbewerber und Personen, die bei ihrer Abschiebung nicht kooperieren, sollten insgesamt nur noch Sachleistungen erhalten.“ Schließlich sollte der Zeitraum, bis zu dem Asylbewerber abgesenkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, deutlich verlängert werden – von heute 15 auf 36 Monate, so Middelberg.

0 0 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

6 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments