Weidels Konter: Diskriminierung Ungeimpfter spaltet die Gesellschaft!

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Kanzleramtsminister Braun spaltet die Gesellschaft in Bürger erster und zweiter Klasse. Eine systematische Diskriminierung ungeimpfter Bürger ist blanke Willkür und mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. In Artikel 1 des Grundgesetzes und den darauffolgenden Grundrechtsartikeln steht nichts von einer Beschränkung auf geimpfte Bürger.

Grundrechte stehen jedem Bürger von Geburt an zu und werden nicht von der Regierung nach Gutdünken zugeteilt. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung muss eine freie Willensentscheidung unter Abwägung individueller Vorteile und Risiken bleiben. Ein indirekter Impfzwang durch selektiven Grundrechtsentzug ist unethisch und verfassungswidrig.

Die Argumente, die Kanzleramtsminister Braun, der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann und andere für ihre Forderung nach faktischer „Impf-Apartheid“ anführen, sind auch sachlich fragwürdig. Durch eine Impfung kann weder das Ansteckungs- noch das Erkrankungsrisiko ausgeschlossen werden.

Der „Inzidenzwert“, an dem Braun seine Forderungen festmacht, ist erwiesenermaßen eine untaugliche Größe für die Bewertung des Infektionsgeschehens. Statt mit Panikmache und Fake News Radikalkuren zu Lasten der Bevölkerung zu verordnen, muss die Corona-Politik künftig an vernünftigen Messwerten ausgerichtet werden, die die reale Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems und die tatsächliche Gefährlichkeit kursierender Virusvarianten im Hinblick auf das Risiko schwerer Erkrankungen und Verläufe in den Vordergrund stellen.

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