Wegweisendes EGMR-Urteil: Spanien darf umgehend Migranten nach Marokko abschieben

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Symbolbild

Endlich ein vernunftbegabtes Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der die Beschwerde gegen Spanien, eingereicht von zwei Afrikanern, abgewiesen hat. Die zwei Männer aus Mali und der Elfenbeinküste wollten sich illegalen Zutritt in die Enklave Melilla und somit in die EU verschaffen, sie kletterten auf den Grenzzaun, statt des erhofften Paradieses klickten die Handschellen und die umgehende Abschiebung der beiden Grenzstürmer.

Man kennt die Bilder der gewaltsamen Anstürme an den Grenzen der spanischen Enklaven zu Genüge, die nicht wirklich an einen Hilfeschrei und ein Asylgesuch von Verfolgten erinnern, eher ist das Auftreten mit unfreundlichen Verhalten und feindseligen Akt zu vergleichen, um ein Eindringen auf eigene Faust zu erzwingen. Das Urteil setzt dem Treiben des gewaltsamen und illegalen Zutrittes nun Grenzen auf, damit scheint offenbar die Justiz endlich in der Realität angekommen zu sein.

[…] Die Abschiebepraktiken Spaniens im Grenzgebiet zu Marokko sind laut einem Urteil zulässig. Das Vorgehen in der Exklave Melilla, Migrantinnen und Migranten bei Grenzübertritt umgehend nach Marokko zurückweisen, verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit. Die Große Kammer des Gerichtshofes widersprach einem früheren Urteil.

Die beiden Männer hätten sich selbst in die rechtswidrige Situation gebracht, als sie mit vielen anderen Menschen auf den Zaun geklettert seien, teilte nun die EGMR-Kammer mit. Sie seien damit bewusst nicht über einen legalen Weg eingereist. Spanien könne deshalb nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass es kein Verfahren oder Rechtsschutz in Melilla gab. […] Mehr Informationen auf Zeit Online

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