Was kommt als nächstes? Fingerabdruck im Personalausweis wird Pflicht in der EU

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Symbolbild

In der EU müssen Personalausweise künftig digital gespeicherte Fingerabdrücke enthalten, angeblich dient es der Sicherheit, so soll die Verwendung gefälschter Dokumente durch Terroristen oder Straftäter eingedämmt werden.

Während rund 70 Prozent der sogenannten „Flüchtlinge“ und Wirtschaftsmigranten ohne Papiere einreisten/einreisen, teils mit unklarer Identität, bei Bedarf den 01.01. als Geburtsdatum verwenden, wird der „hier schon länger Lebende“ wieder traktiert und soll einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte hinnehmen. Im nächsten Schritt kommt dann der implantierte Chip?

Zeit Online berichtet:

Personalausweise in der EU müssen künftig digital gespeicherte Fingerabdrücke enthalten. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich auf neue Mindeststandards, die die Ausweise sicherer machen und die Verwendung gefälschter Dokumente durch Terroristen oder Straftäter eindämmen sollen. Dafür sollen zwei Fingerabdrücke auf einem Chip gespeichert werden. Zudem müssen die Personalausweise maschinenlesbar sein, im Kreditkartenformat ausgegeben werden, ein Foto enthalten und fünf bis zehn Jahre gültig sein.

Das EU-Parlament und die EU-Staaten müssen die Einigung in den kommenden Wochen noch formell bestätigen. Zwei Jahre später müssen alle neu ausgestellten Ausweise die neuen Anforderungen erfüllen. Bereits ausgestellte Personalausweise, die die neuen Regeln nicht erfüllen, sollen in der Regel noch zehn Jahre gültig bleiben, sofern sie nicht früher ablaufen.

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