Was für ein hartes Strafmaß! Niedersachsen: Mehrfachregistrierung von „Flüchtlingen“ verschleiert – Ex-Behördenleitern droht Geldstrafe

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Symbolbild

Deutsche Behörden sind eigentlich für Organisation und Gründlichkeit bekannt, insbesondere bei der Einhaltung von Gesetzen und wie sie Geld bei den Bürgern  abgreifen können, allerdings scheint es auch hin und wieder Trantüten zu geben, die es mit der Gewissenhaftigkeit nicht so genau nehmen, wie im Fall der Landesaufnahmestelle Braunschweig, wo sich „Flüchtlinge“ gleich mehrfach registrieren konnten, um in mehreren Gemeinden parallel Leistungen zu beziehen. Dank einer Mitarbeiterin der Landesaufnahmebehörde flog die Masche der Asylbewerber auf und damit auch die Untätigkeit zweier Behördenleiter, die offenbar dem Geschäftsmodell „Sozialbetrug durch mehrfache Identitäten“ gleichgültig gegenüberstanden.

Nachdem die Braunschweiger Sonderkommission in den aufgedeckten Fällen ermittelte und ein nicht unerheblicher Schaden entstanden ist, im Januar 2017 wurde der Gesamtschaden auf mehrere Millionen Euro geschätzt, droht den beiden ehemaligen Behördenleitern nun ein Strafbefehl – also eine Geldzahlung. Donnerwetter, was für ein hartes Strafmaß!

Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet:

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Leiter und die ehemalige stellvertretende Leiterin der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen den Erlass von zwei Strafbefehlen beantragt. Der Beschuldigte soll trotz Hinweises einer Mitarbeiterin mehrfache Registrierungen von Asylbewerbern mit Aliaspersonalien nicht unterbunden haben, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig am Donnerstag mit.

Dem Leiter wird Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen, der Stellvertreterin versuchte Strafvereitelung vorgeworfen. Beiden Beschuldigten wird die Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat zur Last gelegt.

Laut Staatsanwaltschaft soll der ehemalige Leiter eine Geldstrafe von 10.800 Euro zahlen, die ehemalige Leiterin soll mit 9.000 Euro belangt werden. Das Amtsgericht Braunschweig müsse nun über den Antrag entscheiden.

Nur durch die Meldung der Mitarbeiterin an die Polizei konnte ab Juni 2016 mit der Aufarbeitung der Sachverhalte begonnen werden, hieß es. Die daraufhin gegründete Braunschweiger Sonderkommission „Zentrale Ermittlungen“ untersuchte in mehr als 300 Fällen Sozialbetrug durch Asylbewerber.

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