Was für ein Affentheater im Fall Miri: Entscheidung über Inhaftierung wurde weitergereicht

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Trotz Einreiseverbot reiste der schwerkriminelle Ibrahim Miri wieder in Deutschland ein, rotzfrech stellte er einen Asylantrag, der als unbegründet vom BAMF abgelehnt wurde. Der Miri-Clan-Chef sitzt in Abschiebehaft, dagegen klagte sein Anwalt, nun entschied das Amtsgericht Bremen über den Eilantrag und lehnte die Beschwerde ab, damit geht der Fall an das Landgericht, dass den Beschluss überprüft.

Warum hat ein rechtskräftig Abgeschobener mit verhängtem Einreiseverbot, der obendrein mit Hilfe von Schleppern illegal in Deutschland einreiste und bereits eine Straftat darstellt, überhaupt einen Rechtsanspruch darauf, einen Asylantrag zu stellen?  Warum hat das BAMF den Asylantrag angenommen, obwohl die Sachlage bekannt ist?

BILD berichtet:

Das Amtsgericht fasste am Donnerstagmorgen den Beschluss: Der Eilantrag des Anwalts gegen die Inhaftierung des Clan-Chefs in Abschiebehaft wurde abgelehnt! Ibrahim Miri bleibt vorerst in Haft.

Amtsgerichts-Sprecherin Cosima Freter zu BILD: „Damit geht der Beschluss automatisch ans Landgericht, das die Entscheidung noch einmal prüft. Eine Frist gibt es dafür nicht. Es handelt sich aber um eine Eilentscheidung.“

Jetzt muss das Landgericht entscheiden, ob der Abschiebehaftbefehl aufrechterhalten wird.  Da es sich aber um einen Eilantrag handelt, wird die Entscheidung schnell erwartet.

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