Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sogenannten Bundesnotbremse zurückgewiesen, trotz der Eingriffe in Grundrechte seien die Regelungen verhältnismäßig gewesen.
Die im April 2021 beschlossene Bundesnotbremse mit nächtlichen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen war mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen seien verhältnismäßig gewesen und „dienten verfassungsrechtlich legitimen Zwecken“, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie hätten außerdem „in der Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz“ sowie der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems gedient. Auch das Verbot von Präsenzunterricht habe das Recht auf schulische Bildung nicht verletzt. Quelle: Welt.de
Politikstube: Hat tatsächlich jemand geglaubt, dass das BVerfG anders entscheiden würde, insbesondere nach dem leckeren Festdinner im Kanzleramt? Irgendwie hat man auch den Eindruck, dass vorab Gespräche liefen und die Politiker die Entscheidung kannten, denn seit Tagen rufen sie nach einer weiteren Bundesnotbremse? Da darf man heute Mittag gespannt sein, was so alles beschlossen wird.
Vielleicht ist es an der Zeit, künftig die Besetzung der Richterposten für eine unabhängige Justiz neu zu regeln: keine Parteibücher, keine politischen Aktivitäten/Ämter und keine direkte Beförderung vom Bundestag in den Gerichtssaal.