„Wahre Religion“ in Deutschland weiter aktiv: Salafisten drohen jetzt in SMS mit Höllenfeuer

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Vor Kurzem verbietet der Innenminister die umstrittene Salafisten-Kampagne „Lies!“. Doch offenbar sind die Koran-Verteiler nicht gewillt, sich zu beugen, berichtet n-tv. Per SMS wollen sie durch Angstmache nun neue Konvertiten gewinnen.

Bei der Verbraucherzentrale Bremen häufen sich Beschwerden über eine von Salafisten verschickte SMS. Mit drastischen Worten fordert die Nachricht dazu auf, eine kostenlose Koran-Ausgabe zu bestellen. „Bei Nichtkonvertierung zum Islam droht dir das Höllenfeuer! Wenn du eine Koranübersetzung haben möchtest, folge dem Link“, heißt es in der verschickten SMS.

Wer dem Link folgt, gelangt auf eine Webseite der Koran-Verteilaktion „Lies!“, die vor kurzem nach langen Ermittlungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière verboten wurde. Offensichtlich sind die Salafisten aber noch immer aktiv. Wie die Koran-Verteiler an die Handynummern gelangten, ist nicht bekannt.

Grund für das Verbot war, dass Behörden den Verein für verfassungswidrig und gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet halten. De Maizière sagte, es sei ein „klares Signal“ ausgesendet worden, dass für „radikale, gewaltbereite Islamisten kein Platz ist in dieser Gesellschaft“. Immer wieder waren nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes Personen, die von der „Lies!“-Kampagne oder an Ständen der „Wahren Religion“ geworben wurden, später als Dschihadisten nach Syrien gereist. Das Predigernetzwerk wurde laut den Behörden 2005 gegründet und konzentrierte sich zunächst auf Vorträge und Seminare, bevor es seit 2011 mit den Koran-Verteilaktionen mehr Aufmerksamkeit erlangte.

Zu der neuen SMS-Kampagne äußert sich die Verbraucherschutzzentrale Bremen mit deutlichen Worten. Auch unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit sei die Rechtslage eindeutig: „Das Verschicken von SMS mit einer Werbebotschaft ist nur dann zulässig, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher vorher der Zusendung von Werbung zugestimmt haben“, heißt es in der Mitteilung der Verbraucherschützer.

Wichtig sei, der „Neugier nicht nachzugeben“, heißt es weiter. Empfänger einer solchen Nachricht sollen die Nummer des Absenders an die Bundesnetzagentur melden.

Quelle: n-tv.de , fma

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