Die Klagen gegen Asylbescheide steigen und lösen eine Prozessflut bei Gerichten aus. Bei einem Großteil geht es um Personen aus Afghanistan, denen zuvor der Schutzstatus vom BAMF verwehrt und nun durch Verwaltungsgerichte zugesprochen wurde.
Mal wieder Entscheidungen mit großer Tragweite von den Göttern in Schwarz, wobei man nicht genau weiß, handeln die Roben-Träger nach ihren persönlichen Überzeugungen oder eher nach politischen Vorgaben, damit möglichst viele in den „Bleiberecht für Alle“-Einheitstopf fließen.
Man darf davon ausgehen, dass die Afghanen, die ihren Asylantrag vor 2021 stellten, zuvor zig sichere Drittstaaten durchquerten und in Deutschland illegal eingereist sind. Aber illegale Einreise spielt eh keine Rolle mehr, jeder sogenannte Flüchtling, der über die deutsche Grenze hoppst, kennt das Zauberwort „Asyl“, die Bleiberechte und Abschiebehindernisse.
Epoch Times:
Immer mehr Migranten, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, haben vor Gericht Erfolg. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion zur Asylstatistik hervor, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Freitagausgabe) berichtet. Im ersten Halbjahr 2021 endeten demnach 35,1 Prozent aller Klagen vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden wurden, zugunsten der Migranten.
Das ist deutlich mehr als im Vorjahr, als die Quote bei 31 Prozent lag. In diesen Fällen erhielten Kläger einen Schutzstatus zugesprochen, der ihnen zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu Unrecht verwehrt worden war. Von 29.025 überprüften BAMF-Bescheiden erklärten die Gerichte im ersten Halbjahr 10.176 für rechtswidrig.
Ein Grund für den Anstieg sind insbesondere die Entscheidungen zu Flüchtlingen aus Afghanistan, denn hier war die Fehlerquote des BAMF besonders hoch. In entsprechenden Gerichtsurteilen erhielten 75 Prozent der klagenden Afghanen recht – deutlich mehr als im Jahr 2020 mit 60 Prozent.