Die Bundesanwaltschaft hat gestern (6. Juni 2018) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 2018 den 27-jährigen irakischen Staatsangehörigen Mohammed Rafea Yaseen Y., den 26-jährigen irakischen Staatsangehörigen Hasan Sabbar Khazaal K., den 29-jährigen irakischen Staatsangehörigen Jamer Amer Jawad A.-A. und den 28-jährigen irakischen Staatsangehörigen Muqatil Ahmed Osman A. in Dortmund, Bottrop sowie im Landkreis Amberg-Sulzbach durch das jeweilige Spezialeinsatzkommando (SEK) der nordrhein-westfälischen sowie der bayerischen Polizei festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht.
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich in den Jahren 2013 bis 2015 im Irak jeweils als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB).
Gegen den Beschuldigten Mohammed Rafea Yaseen Y. besteht darüber hinaus der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord sowie zu Kriegsverbrechen (§ 211 StGB, § 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, § 27 StGB), des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) sowie der Nötigung (§ 240 StGB). Zudem ist er dringend verdächtig, im Zeitraum von 2006 bis 2008 als Mitglied der Vereinigung „Islamischer Staat im Irak“ (IStI) in insgesamt zwölf Fällen eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt und dadurch jeweils Menschen heimtückisch sowie mit gemeingefährlichen Mitteln getötet zu haben (§§ 211, 308 Abs. 1 und 3 StGB).
In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
1. Mohammed Rafea Yaseen Y. trat im Jahr 2006 in seinem Heimatort Al-Rutba im Irak der Terrororganisation „Islamischer Staat im Irak“ bei. Im Zeitraum bis Ende 2008 stellte der Beschuldigte zusammen mit anderen Mitgliedern der Vereinigung Sprengvorrichtungen her und verübte damit in insgesamt zwölf Fällen Anschläge in der Umgebung von Al-Rutba. In den ersten zehn Fällen tötete und verletzte der Beschuldigte Angehörige der US-Streitkräfte. Bei den beiden anderen Anschlägen tötete er irakische Soldaten und Polizisten sowie sich zufällig am Anschlagsort aufhaltende Zivilisten.
2. Alle vier Beschuldigten schlossen sich im Jahr 2013 dem „Islamischen Staat“ als Mitglieder an. Dort nahmen sie fortan verschiedene Aufgaben wahr.
Mohammed Rafea Yaseen Y. erhielt ein Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow und versah in Al-Rutba Wachdienste. In zwei Fällen sicherte er Massenhinrichtungen ab, bei der Mitglieder des „Islamischen Staates“ Kinder, Frauen und Männer ermordeten. Weiterhin zwang er die Bewohner von Al-Rutba gewaltsam zum regelmäßigen Besuch der örtlichen Moschee.
Hasan Sabbar Khazaal K. stellte für den „Islamischen Staat“ Propagandamaterial her und verbreitete dieses. Insbesondere filmte er Hinrichtungen, Bestrafungsaktionen und Einsätze des „IS“ und bereitete die Videos auf. Anschließend zwangen Mitglieder des „IS“ die Bevölkerung von Al-Rutba, sich diese Videos anzuschauen.
Muqatil Ahmed Osman A. und Jamer Amer Jawad A.-A. absolvierten eine viermonatige militärische Ausbildung. Im Anschluss daran nahm Muqatil Ahmed Osman A. ausgerüstet mit einer Schusswaffe aufseiten des „IS“ an Kampfhandlungen teil und versah Wachdienste.
Die Beschuldigten haben Mitte 2015 den Irak verlassen und sind kurze Zeit später in das Bundesgebiet eingereist.
Sie wurden gestern (6. Juni 2018) sowie heute (7. Juni 2018) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat.