Völkerrecht: Ausbildung von Soldaten kann Kriegsbeteiligung sein

1932
Symbolbild

Die Ausbildung ukrainischer Soldaten an westlichen Waffen, die bereits auf deutschem Boden stattfindet, kann völkerrechtlich eine Kriegsbeteiligung durch den Westen darstellen. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. Laut dem Gutachten besteht Konsens darüber, dass westliche Waffenlieferungen völkerrechtlich nicht als Kriegseintritt gelten – solange man sich nicht an Kampfhandlungen beteiligt.

Allerdings heißt es weiter: „Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen.“

Weiterlesen auf Epoch Times

Folgt Politikstube auch auf: Telegram