Vielweiberei in Deutschland: Syrischer „Flüchtling“ darf seine Zweitfrau nachholen

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Symbolbils

Zum Wohle der Kinder darf ein syrischer „Flüchtling“ seine Zweitfrau nach Deutschland holen, da die Kinder in der Fremde ihre Mutter brauchen. In der Begründung heißt es zudem: Man wolle Bigamie zwar nicht unterstützen, jedoch habe man keine Möglichkeit, auf Eherechte anderer Staaten einzuwirken. Die Gesetze zu Mehrfachehen mögen zwar in anderen Staaten gelten, aber hierzulande gelten deutsche Gesetze und nicht Gesetze anderer Länder,  und die Doppelehe ist hier verboten und strafbar, und eine Anerkennung ausländischer Mehrfachehen verstößt zudem gegen den „ordre public“, also gegen wesentliche Rechtsgrundsätze. Aber wenn es um „Flüchtlinge“ geht, dann können schon mal deutsche Gesetze verbogen werden – alles halb so schlimm.

Natürlich hätten die Behörden auch den Syrer mit seiner Erstfrau und zum Wohle der vier Kindern in eine befriedete Region in Syrien zurückschicken können, aber auf diesen kostensparenden Einfall kommen die Mitarbeiter in den Behörden nicht.

Der Aufenthalt für die „Patchwork Familie“ wird sich lohnen, drei Erwachsene und vier Kinder, Nachwuchs nicht ausgeschlossen, die Alimentierung zum Monatsende wird garantiert, derweil geht der deutsche Michel von früh bis spät arbeiten, keine Zeit für eigenen Nachwuchs zu sorgen, wohl auch auf Grund des Tempos im Hamsterrad.

[…] Ein Flüchtling aus Syrien, der seit 2015 mit seiner Frau und vier Kindern in Deutschland lebt, darf nun auch seine Zweitfrau zu ihm nachreisen lassen. Die Behörden handelten dabei nach eigener Ansicht im „Interesse der Kinder“.

Der Sprecher des Kreises Pinneberg in Schleswig-Holstein sagte gegenüber der „Bild“- Zeitung, es handle sich dabei aber nicht um eine „pauschale Regelung“ – sondern um das Ergebnis einer „sorgfältigen Einzelfallprüfung“. Natürlich wolle man Bigamie (Ehe mit mehreren Partnern) nicht unterstützen, jedoch habe man keine Möglichkeit, „auf Eherechte anderer Staaten einzuwirken“.

Die Entscheidung habe man zugunsten der Antragssteller aus Syrien gefällt, damit das „Wohl der Kinder“ nicht beeinträchtigt werde, sagte der Sprecher des Kreises Pinneberg weiter in der „Bild“. Die vier Kinder, mit denen das Paar 2015 nach Deutschland geflüchtet war, sind demnach die Nachkommen der Zweitfrau, die damals im bürgerkriegsgeplagten Syrien zurückgeblieben war. Diese sollten nicht ohne ihre leibliche Mutter aufwachsen: „Kein Mensch wird bestreiten wollen, dass gerade Kinder in der Fremde ihre Mutter brauchen.“ […] Quelle: Focus Online/26.1.2018

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