Vermieter wollte Wohnung nur an Deutsche vermieten und wurde deshalb verurteilt

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Ein Mietinteressent, der ursprünglich aus Burkino Faso (Afrika) stammt, hatte sich für eine Wohnung in Augsburg beworben und war nach eigener Aussage schon am Telefon abgewiesen worden.

„Sind Sie Ausländer?“
Der Vermieter soll ihn gefragt haben, ob er „Ausländer“ sei und soll kurz darauf aufgelegt haben. Weitere Anrufe von Bekannten des Klägers, die sich auch als Ausländer zu erkennen gegeben hatten, sollen vom Vermieter ebenfalls abgeblockt worden sein. Deswegen fühlte sich der Mann diskriminiert und klagte.

Gericht verurteilt Vermieter
Das Amtsgericht Augsburg gab nun der Klage des aus Burkina Faso stammenden Interessenten vollständig statt. „Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar“, sagte Richter Andreas Roth. Wegen der Diskriminierung muss der Wohnungseigentümer nun 1000 Euro Entschädigung an den Interessenten zahlen. Das Amtsgericht Augsburg entschied zudem, dass der Vermieter nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben dürfe, wonach er nur „an Deutsche“ vermiete. Ansonsten droht dem Eigentümer ein hohes Ordnungsgeld.

Das sagt der Vermieter
Die Beklagten, der Vermieter und sein Sohn, wiesen den Vorwurf im Vorfeld zurück. Aufgrund eines Vorfalls mit einem türkischen Drogendealer in jüngerer Vergangenheit hätten sie sich entschlossen, diese Wohnung nur an Deutsche zu vergeben. Sie forderten eine Klageabweisung.

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