In seinem Gutachten kommt der Freiburger Verfassungsrechtler Professor Dietrich Murswiek zu dem Ergebnis, dass die AfD auf gar keinen Fall als verfassungsfeindlich eingestuft werden kann. Auch hätte das Bundesamt niemals öffentlich machen dürfen, dass die Partei zum „Prüffall“ erklärt wurde. Das Amt sei hier parteipolitisch missbraucht worden.
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