Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus für erforderlich. Das erklärte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting am Mittwoch zum Auftakt der mündlichen Verhandlung.
Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es eine Vielzahl von Wahlfehlern gegeben. Das Gericht sehe die Mandatsrelevanz für die Zweitstimme in allen 78 Wahlkreisen, sagte Selting in der von ihr vorgetragenen ersten rechtlichen Einschätzung. Die Wahlfehler hatten demnach Einfluss auf die Sitzverteilung im Parlament. Bei den bekannten Wahlfehlern handle es sich zudem „nur um die Spitze des Eisbergs“. Nur durch eine komplette Wahlwiederholung könne ein verfassungskonformer Zustand herbeigeführt werden.
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