„Verelendung droht“! Göttingen: Gericht untersagt Abschiebung von zweifacher Mutter in den Libanon

2019

Was war der Sinn von Asyl nochmal? Schutz vor politischer Verfolgung oder Gewährleistung einer Rundumversorgung? Eine Mutter, die aus Syrien stammt, und ihre zwei Kinder dürfen nicht in den Libanon abgeschoben werden, weil ihnen dort aufgrund eines fehlenden familiären Netzwerkes und der schweren Wirtschaftskrise die Verelendung drohen würde, das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.

Die Mutter kam mit ihren zwei Kindern wegen der Explosion im Hafen von Beirut mit einem Visum nach Deutschland, stellte einen Asylantrag und klagte nun gegen den negativen Asylbescheid.

[…] Die Klägerin werde nach einer Abschiebung im Libanon ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) nicht befriedigen können. […]

Zig Tausende leben in Deutschland auf den Straßen oder unter Brücken, oder besser gesagt vegetieren, die wenigsten haben ein Bett noch Seife, und manche überleben den Winter nicht.

[…] Von ihrer Herkunftsfamilie in Syrien habe sie ebenfalls keine finanzielle Unterstützung zu erwarten, stellte das Gericht fest. […]

Gab es Beweise dafür? Oder reichte die Aussage der Klägerin, eine Art von Selbstauskunft?

Hessische Niedersächsische Allgemeine berichtet:

Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern darf nicht in den Libanon abgeschoben werden, weil ihr dort aufgrund eines fehlenden familiären Netzwerkes und der schweren Wirtschaftskrise die Verelendung drohen würde. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.

Das Gericht hob damit einen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge teilweise auf. Der Klägerin drohten im Libanon zwar keine politische Verfolgung oder sonstige staatliche Gefahren für Leib und Leben, heißt es in dem Urteil. In diesem außergewöhnlichen Fall bestehe aber trotzdem ein Abschiebungsverbot, und zwar wegen der individuellen familiären Situation. Die Klägerin werde nach einer Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit im Libanon ihre elementarsten Bedürfnisse („Bett, Brot, Seife“) nicht befriedigen können.

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