Verdacht: Bundesweiter Intensivbetten-Betrug – Knappheit politisch erzeugt

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Symbolbild

Vor wenigen Tagen berichtete der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Martin Sichert über Twitter, dass er wegen Betrugsverdacht Strafanzeige bei 64 Staatsanwaltschaften im gesamten Bundesgebiet eingereicht habe. Darin gehe es laut dem Abgeordneten im Bundestags-Gesundheitsausschuss um den Verdacht, dass „Krankenhäuser künstlich die Zahl freier Intensivbetten reduzierten, um mehr Geld vom Staat zu bekommen“.

Im Detail geht es um § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser zum Inhalt hat, die laut Sichert ihre Intensivbetten zu 70 Prozent oder mehr ausgelastet haben. Doch offenbar gibt es Ungereimtheiten in den Abrechnungen. Diese waren auch dem Bundesgesundheitsministerium unterstehenden Robert-Koch-Institut im Januar vergangenen Jahres aufgefallen.

In einem Prüfbericht des Bundesrechnungshofes (pdf) zu coronabedingten Ausgaben des Gesundheitsfonds vom Juni 2021 heißt es unter anderem: „Das RKI äußerte gegenüber dem BMG mit Schreiben vom 11. Januar 2021 die Vermutung, dass Krankenhäuser zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze meldeten, als tatsächlich vorhanden waren.“

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