Urteil nach Messerattacke in Burgwedel: 5 Jahre Jugendhaft für syrischen „Flüchtling“ Abdullah A.

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Das Landgericht Hannover verurteilte den Messerstecher Abdullah A. (17) wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Jugendstrafe, sein Bruder (14) wurde zu einem zweiwöchigen Dauerarrest und der Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs verurteilt.

Der syrische „Flüchtling“ Abdulla A. stach mit einem Messer auf Vivien K. (24) ein und erlitt lebensgefährliche Verletzungen, nur durch eine Notoperation überlebte die junge Frau. Vivien K. wollte nur ihrem Freund Domenik K. helfen und ging dazwischen, als das goldige Syrer-Trio auf ihn einprügelte. Der Bruder des Täters versuchte die Messerattacke zu entschuldigen: Islam – Ehrverletzung – Beleidigung – Frau. Wie kann man der religiösen Sozialisierung entgegentreten? Einfach mehr Integrationsangebote, dann gibt es auch keine Messerattacken, so zumindest nach Auffassung des ideologischen 68er-Zeitgeistes.

Bild-Zeitung berichtet:

Fünf Jahre Jugendhaft wegen versuchten Totschlags für den Messerstecher! Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft nur wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Die Begründung: Der Syrer habe nur einmal zugestochen, sei so „freiwillig“ vom „Tötungsversuch zurückgetreten“. Doch laut medizinischem Gutachten hat Abdullah A. mit einem Stich alles getan, um sein Opfer zu töten. Er verletzte innere Organe, brach zwei Rippen. In seiner Vernehmung nannte Abdullah A. sich selbst einen „Musterflüchtling“.

Opfer-Anwalt Björn Nordmann: „Der Angeklagte gab an, dass Konflikte in seiner Heimat mit Waffen ausgetragen würden. Den Streit habe er als Ehrverletzung verstanden. Nach seiner Auffassung stehe es ihm zu, in dieser Situation zur Waffe zu greifen.“ Weiterlesen auf Bild-Zeitung

Focus Online berichtet zudem:

Zu einer Ausweisung des verurteilten Haupttäters in seine Heimat kommt es nicht automatisch. Die Behörden müssen zwischen dem Bleibeinteresse des möglicherweise gut integrierten Ausländers und dem Ausweisungsinteresse des Staates abwägen. Bei nach Jugendstrafrecht verurteilten Tätern entscheidet darüber später ein Jugendrichter. Weiterlesen auf Focus Online
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