URTEIL: Faktencheck bei Facebook muss gelöscht werden

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Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat in einem Berufungsverfahren gegen einen Faktencheck bei Facebook geurteilt. Zugrunde lag ein Streit zwischen dem Magazin „Tichys Einblick“ und dem von Facebook beauftragten Recherchenetzwerk „Correctiv“.

In einem Artikel des Magazins geht es um einen offenen Brief an UN-Generalsekretär Antonio Guterres, dessen Unterzeichnern zufolge es keinen Klimanotstand gibt. „Tichys Einblick“ spricht dabei von „500 Wissenschaftler“.

Correctiv hatte den Artikel mit dem Hinweis „teils falsch“ versehen. Denn bei den Unterzeichnern handle es sich nicht nur um Wissenschaftler. Außerdem seien einige Behauptungen in dem Brief unzutreffend.

„Tichys Einblick“ klagte. Bei der Einschätzung handle es sich nicht um einen Faktencheck, sondern eine Wertung. Außerdem sei der Sonderstatus des Recherchenetzwerks unlauterer Wettbewerb. Vor allem weil die Reichweite eines mit Stempel versehenen Artikels gezielt reduziert wird.

Nachdem die erste Instanz, das Landgericht Mannheim zugunsten von Correctiv entschied, urteilte das Karlsruher Gericht anders. Der Post darf nicht mehr mit dem Stempel versehen werden, sonst drohen ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von 1 bis 2 Jahren.

Die Begründung des Urteils: Der Hinweis der Faktenchecker könne missverstanden werden. Denn die Kritik von „Correctiv“ habe sich „weit überwiegend“ auf den offenen Brief bezogen und nicht auf die Berichterstattung.

Das Gericht betonte jedoch, dass in dem Berufungsverfahren nicht über „die Rechtmäßigkeit von Faktenprüfungen auf Facebook im Allgemeinen“ entschieden wurde.

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