„Unmenschliche Behandlung“ – Fatale Entscheidung: Gericht verbietet Abschiebung nach Griechenland

1282

Das Oberverwaltungsgericht Münster verbietet die Abschiebung von zwei Männern nach Griechenland, dort mangele es für sie an dem Notwendigsten – wie zum Beispiel „Bett, Brot oder Seife“, zudem hätten sie keine Chance auf Wohnraum oder Arbeit.

Für die beiden Männer besteht in Griechenland also „die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung“? Kann das Gericht das auch belegen, oder reichte nur die Aussage der zwei Versorgungssuchenden, wie bei der schriftlichen Selbstauskunft im Fragebogen-Verfahren für den Asylantrag?

Die zwei Männer, der eine aus Syrien und der andere aus Eritrea, sind einfach weitergewandert und illegal in Deutschland eingereist, die wohl eher wirtschaftliche Interessen verfolgen, Schutz und Sicherheit scheinen sekundär zu sein. Beide waren bereits in Griechenland in Sicherheit, dürften ein Zelt-Dach über den Kopf, Essen, Trinken und medizinische Versorgung erhalten haben, und bestimmt auch ein Stück Seife, also die Grundbedürfnisse für Flüchtlinge.

Zig Tausende Obdachlose leben in Deutschland  auf den Straßen oder unter Brücken, oder besser gesagt vegetieren, zudem gibt es Millionen Arbeitslose und durch die Corona-Maßnahmen werden es immer mehr, auch der Wohnungsmarkt ist angespannt und die Mieten kaum bezahlbar. Die Chancen auf Wohnraum und Arbeit sind nicht sehr rosig, aber offenbar besser als in Griechenland.

Eine fatale Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, diese wird sich in Windeseile rumsprechen und eine Abschiebung immer problematischer machen.

4.7 14 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments