Unglaublich: Verwaltungsgericht Weimar nennt Amtsrichter-Beschluss zu Maskenpflicht rechtswidrig

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Symbolbild

Das Verwaltungsgericht Weimar hat einen umstrittenen Beschluss des Amtsgerichts zur Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht an zwei Schulen als „offensichtlich rechtswidrig“ bezeichnet. In einer am Dienstag getroffenen Entscheidung heißt es, der Familienrichter habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden oder Vertretern als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Für eine solche Kompetenz fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage. Zuständig seien allein Verwaltungsgerichte.

Eilanträge gegen Maskenpflicht abgelehnt
Die Entscheidung Eilanträge gegen die Maskenpflicht im Unterricht und Abstandsvorgaben an Schulen ab. Stand vergangene Woche hatten bei dem Gericht neun Eltern schulpflichtiger Kinder aus der Region jeweils Eil- und Hauptsacheverfahren gegen die Corona-Infektionsregeln des Bildungsministeriums für Thüringer Schulen angestrengt. Die Eilanträge wurden sämlich abgewiesen. Zur Begründung hieß es, die landesweiten Regeln dienten der Kontaktbeschränkung und seien wichtig, um Übertragungswege des Coronavirus zu unterbrechen. Die Kammer gehe davon aus, dass Kinder jeden Alters empfänglich seien für das Virus und es auch übertragen könnten, heißt es.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts setzt den umstrittenen Beschluss des Amtsrichters nicht außer Kraft. Er gilt definitiv weiter für die beiden Söhne der Klägerin, einer Mutter aus Weimar. Der Amtsrichter hatte in dem Beschluss-Text ausgeführt, seine einstweilige Anordnung gelte darüber hinaus für alle Schülerinnen und Schüler der beiden Schulen, die die Söhne der Klägerin besuchen. Dazu hatte das Bildungsministerium jedoch erklärt, seiner Auffassung nach gelte der Beschluss nicht für weitere Schüler.

Quelle: MDR

 

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