Unglaublich: Stadt Oer-Erkenschwick klagt gegen Muezzin-Verbot

1041
Foto: AfD

Man gab den kleinen Finger, und man nimmt gleich die ganze Hand, unterstützt von der Stadt Oer-Erkenschwick, die nun den Muezzin-Ruf per Lautsprecher durchsetzen will, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Übertragung der Muezzin-Rufe verboten hat.

Wer von den Einheimischen will in einem christlich geprägten Land täglich fünfmal mit dem islamischen Gebetsruf besungen werden? Vermutlich die wenigsten? Der Islam breitet sich demonstrativ und aufdringlich aus, ungefragt, werden die Einheimische übergangen und sollen das Gejaule in voller Lautstärke tolerieren und ertragen. Wo ist die Rücksichtnahme auf die einheimische Bevölkerung? Man hätte wissen können, dass die Bevölkerung keinen Ruf, der über das ganze Dorf oder Straßen hinweg ertönt, gestattet; es geht wohl aber mal wieder ums Prinzip: „Schaut her, wir setzen mal wieder eins drauf“.

Nun will die Stadt Oer-Erkenschwick die Mehrheitsgesellschaft 35mal in der Woche durch den dogmatischen Alleinanspruch Allahs beschallen lassen – das ist doch schlichtweg der Hohn. Offenbar knien die politisch Verantwortlichen vor dem Islam, sind sie hirngewaschen oder gar erpressbar geworden? Auch mehrheitlich besitzen Muslime Uhren und können sie ablesen, wann eine der fünf Gebetszeiten anstehen, der Ruf des Muezzins ist dafür nicht nötig, und können auf den Affront bzw. Kampfansage verzichten.

Der Muezzin-Ruf:

Allah ist der Größte (größer als alles und mit nichts vergleichbar)! (zweimal). Ich bezeuge, daß es keinen Gott gibt außer Allah! (zweimal). Ich bezeuge, daß Muhammad der Gesandte Allahs ist! (zweimal). Eilt zum Gebet! (zweimal). Eilt zur Seligkeit (Heil/Erfolg)! (zweimal). Allah ist der Größte! (zweimal). Es gibt keinen Gott außer Allah! (einmal).

[…] In einem seit Jahren schwelenden Streit um die Übertragung wöchentlicher Gebetsrufe einer Moscheegemeinde über Lautsprecher will die Ruhrgebietsstadt Oer-Erkenschwick in Berufung gehen. Sie will damit ihre 2014 erteilte Genehmigung vor Gericht durchsetzen. Die juristische Auseinandersetzung geht zurück auf die Klage eines Anwohners aus dem Jahr 2015, der seinen christlichen Glauben durch die öffentliche Übertragung der Gebetsrufe ins Freie herabgesetzt sah.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die städtische Genehmigung der Muezzin-Rufe kassiert. Die Richter gaben dem Mann damit in erster Instanz Recht. Der Kläger habe schließlich keine Möglichkeit gehabt, sich den Moschee-Gebeten zu entziehen, erklärte das Gericht.

Die Stadt Oer-Erkenschwick sah in diesem Urteil inhaltliche Fehler, wie die Rechtsvertreter der Kommune mitteilten. Es sei zum Beispiel fraglich, ob der Kläger die Rufe überhaupt wahrnehmen könne, da er in 900 Metern Entfernung wohne. Während der Verhandlung in erster Instanz habe er selbst eingeräumt, die von der Moschee ausgehenden Geräusche zuletzt vor mehreren Jahren vernommen zu haben. Nach eingehender Prüfung entschied sich die Stadtverwaltung dazu, in Berufung zu gehen. […] Quelle: n-tv.de/12.3.2018

0 0 Bewertungen
Artikel Bewertung
Folgt Politikstube auch auf: Telegram

1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments