Unfassbar: Nach fast tödlicher Messerattacke auf Deutschen – Syrer (17) nur zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Anfang Januar 2019 stach ein 16-jähriger syrischer „Schutzsuchender“ auf einen 17-jährigen Deutschen ein und verletzte ihn schwer. Nun stand der inzwischen 17-Jährige Syrer vor dem Amtsgericht Leipzig und wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, eine Tötungsabsicht sei dem Syrer nicht nachzuweisen bzw. man wollte diese wohl nicht erkennen, obwohl der „Flüchtling“ bereits im Dezember 2018 drohte, den Deutschen abzustechen, quasi den Nebenbuhler aus dem Weg zu räumen.

Eine fast tödliche Messerattacke lässt keine Tötungsabsicht erkennen und ist anscheinend halb so schlimm, das ist ein verheerendes Signal, dass die Justiz aussendet. Zwei Jahre auf Bewährung ist eine Megastrafe und wird dem Verurteilten bestimmt eine Lehre sein? Ob ein Deutscher, der einen Syrer und obendrein „traumatisierten Schutzsuchenden“ mit Messerstichen schwer verletzt, auch so viel Glück vor Gericht hat?

Leipziger Volkszeitung berichtet:

Nach der fast tödlichen Messerattacke Anfang des Jahres am Bahnhof in Beucha ist ein 17-jähriger Syrer unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt worden. Nach LVZ-Informationen verhängte das Amtsgericht Leipzig gegen Mohammad A. eine Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung und mit strengen Auflagen.

Schon am 30. Dezember 2018 soll Mohammad A. dem Nebenbuhler am Bahnhof in Borsdorf angedroht haben, ihn abzustechen, nachdem er von ihm verprügelt worden war. Wenige Tage später eskalierte dann am Bahnsteig 1 in Beucha die Situation. Trotz des massiven Angriffs sah die Anklagebehörde letztlich aber keinen hinreichenden Tatverdacht wegen Begehung eines Tötungsdeliktes. Ein Tötungsvorsatz sei dem Syrer nicht sicher nachzuweisen. Ursprünglich war gegen ihn Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags erlassen worden. Weiterlesen auf Leipziger Volkszeitung

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