Trotz Verfassungsgerichtsurteil: Bundestag will EZB-Anleihekäufe durchwinken!

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Von Alice Weidel: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Mai sorgte für Aufsehen. Karlsruhe stellte fest, das von der EZB Ende 2015 aufgelegte, milliardenschwere Anleiheaufkaufprogramm PSPP sei teils verfassungswidrig. Es erging die Forderung an den Bundestag, sich mit den Anleihen grundlegend zu befassen. Die EZB solle dafür der Großen Koalition und dem Plenum darlegen, ausschließlich „verhältnismäßige“ Käufe vorzunehmen. Diese geforderten Infos gelangten nur mit einiger Geheimniskrämerei über verschlungene Wege von der Notenbank zu Politik.

Nun lieferte man wie bestellt und Finanzminister Olaf Scholz frohlockte. Er ließ seine Beamten über das Wochenende umgehend eine Bewertung erstellen. Danach wird auch der Bundestag seine Stellungnahme abgeben; es gilt als gesichert, dass man dort – mit Ausnahme unserer Fraktion – diese Anleihenkäufe als verhältnismäßig durchwinkt. Karlsruhe hatte eine Frist bis zum 4. August gesetzt. Andernfalls wäre die deutsche Bundesbank, die an dem EZB-Programmen beteiligt ist, gezwungen, aus den Aufkäufen auszusteigen.

Darauf ruhten viele Hoffnungen. Der Ankauf von Staatsanleihen und anderen Wertpapieren durch die EZB stellt einen willkürlichen Eingriff in das Marktgeschehen dar. Statt das Kapital angebots- und nachfrageorientiert kursieren zu lassen, wird es in sozialistischer Manier gelenkt. Dass die Bundesregierung und später auch der Bundestag diesem Wahnsinn noch ihren Segen gibt, zeigt klar, wie egal ihnen die Zukunft ist. Hier werden Milliardensummen für Deutschland auflaufen, die man als verloren ansehen kann. Wo das Bundesverfassungsgericht die Notbremse zog, segelt das Berliner Narrenschiff weiter unverdrossen auf den Abgrund zu.

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