„Trotz falscher Angaben“ – Gericht lässt Milde walten: Iraker darf „Deutscher“ werden

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Der Traum „Pass-Deutscher“ zu werden, ist für einen Iraker in Erfüllung gegangen, obwohl der 38-Jährige wegen des Erschleichens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt wurde, steht nun einer Einbürgerung nichts mehr im Wege.

Gnade ließ der Richter walten, statt 120 wurden nur 90 Tagessätze festgesetzt, damit erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis und der Verurteilte gilt gegenüber anderen als Justizbehörden als nicht vorbestraft, so wird der Einbürgerungsleichtsinn forciert und der Schwindler belohnt, der sich bei der Einreise nach Deutschland als Minderjähriger ausgab, um die Vorteile zu genießen.

Der deutsche Pass ist zum Ramschartikel verkommen, die faktische Abschaffung des Abstammungsprinzips und die Durchsetzung des Wohnortsprinzips haben in Deutschland dazu geführt, dass mittlerweile ein Heer von Fremden deutsche Staatsbürger werden konnten und können, auch wenn sie falsche Angaben machen.

Stimme.de berichtet:

Ein Iraker (38) ist am 30.9.2019 am Heilbronner Amtsgericht wegen des Erschleichens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. „Das ist keine Bagatelle“, sagte Strafrichter Jan Jäger in der Begründung seines Urteils – Milde ließ er aber walten in Bezug auf eine vom Angeklagten begehrte Einbürgerung.

Da der Richter ihn nur zu 90 statt wie zunächst vorgesehenen 120 Tagessätzen verurteilte, kann der Iraker nun trotzdem eingebürgert werden. Der heute 38-Jährige machte sich bereits im Jahr 2003 bei seiner erstmaligen Einreise nach Deutschland fünf Jahre jünger, als er damals war. Er wollte nach Angaben seines Rechtsanwalts die Vorzüge genießen, die Minderjährige bei der Einreise nach Deutschland erfahren: einfacher Zugang zu Schulbildung und Lehre. Der Iraker arbeitet Vollzeit als Kfz-Mechaniker, eine abgeschlossene Schulausbildung und Berufsausbildung hat er aber keine. Der Iraker hat eine deutsche Frau und zwei Kinder, die ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Die Staatsanwaltschaft hob hervor, dass der Angeklagte „von Anfang an geständig“ war und korrigierte den ursprünglichen Strafbefehles auf 90 Tagessätze. Der Angeklagte zeigte sich erleichtert: „Ich will nie wieder Iraker sein“.

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