Zehn Fragen, die Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD), der Verfassungsschutz und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble beantworten müssen:
1.: War am 29. August eine eigenständige Kundgebung vor dem Reichstag angemeldet, die nichts mit der Demonstration für Grundrechte zu tun hatte?
2.: Von wem war diese Kundgebung angemeldet?
3.: Stimmt es, dass der Verfassungsschutz den Kreis der Anmelder kannte und er seine Informationen zu den Personen an den Berliner Innensenator Andreas Geisel weitergegeben hat?
4.: Stimmt es, dass der Verfassungsschutz Mitglieder des Anmelderkreises des Terrorismus verdächtigt?
5.: Warum hat Senator Geisel angesichts einer Kundgebung unmittelbar vor dem Reichstag keine entsprechenden Schutzvorkehrungen getroffen?
6.: Konkret: Warum waren zum Zeitpunkt der Kundgebung nur drei Polizisten auf der Reichstagstreppe?
7.: Und Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble muss sich fragen lassen: Wo war eigentlich die aus 180 Beamten bestehende Bundestagspolizei? Waren die alle beurlaubt? An so einem Wochenende?
8.: Haben die Behörden also den angeblichen „Sturm auf den Reichstag“ bewusst „genehmigt“?
9.: Hat der Verfassungsschutz Senator Geisel mitgeteilt, wieviele V-Leute bei der Aktion auf den Treppenstufen dabei waren?
10.: Zu guter Letzt: Warum stellt kein Journalist solche Fragen?