Til Schweiger muss wegen Facebook-Posting vor Gericht

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Offenbar hält sich der Nuschel-Gockel Til  für unwiderstehlich? Tiefflieger Schweiger, der Gutmensch und Selbstdarsteller, pöbelte immer wieder während des Bundestagswahlkampfes gegen die AfD. Das Gerücht, Schweiger wolle Deutschland verlassen, wenn die Partei bei der Wahl erfolgreich sein wird, hält sich hartnäckig, Schweiger dementierte, er hätte nie so etwas gesagt. Eine Frau hat dieses Gerücht zum Anlass genommen, Schweiger eine Nachricht über Facebook zu schicken: „Sie wollten doch Deutschland verlassen. Warum lösen Sie ihr Versprechen nicht endlich ein. Ihr Demokratieverständnis und ihr Wortschatz widern mich an“, schreibt Nutzerin Petra U. Der Nuschel-Kommissar, vermutlich mal wieder zu viel Feuerwasser geschluckt, antwortete darauf: „Hey Schnuffi…! Date!? Nur wir beide?!“ und dies öffentlich gemacht. Wegen der Facebook-Veröffentlichung muss sich Schweiger nun vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten.

[…] Der Schauspieler Til Schweiger (53) muss sich wegen eines Facebook-Posts vor Gericht rechtfertigen. Ein Frau aus dem deutschen Saarland wirft ihm vor, eine persönliche Nachricht von ihr samt seiner Antwort darauf auf seiner Facebookseite veröffentlicht zu haben. Sie sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und verlangt Unterlassung.

Das Landgericht Saarbrücken habe für einen Verhandlungstermin am Freitag (17. November) das persönliche Erscheinen beider Parteien angeordnet, sagte ein Sprecher am Dienstag. Das gelte auch für Schweiger.

 Die Saarländerin hatte Schweiger nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde – denn er habe ja vor der Wahl angekündigt, dies bei einem Einzug der AfD in den Bundestag tun zu wollen. Der Schauspieler habe ihr geantwortet: „hey schnuffi…! date!? nur wir beide!?“ und die Konversation öffentlich gemacht.
Nach Angaben des Gerichtssprechers geht es der Klägerin nicht um „den Inhalt seiner Antwort, um diese Anzüglichkeiten, sondern alleine darum, dass ihre persönliche Nachricht öffentlich gemacht worden ist“. […] Quelle: Kurier.at/15.11.2017
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