Teurer Staatsfunk: Zwangsgebühren steigen viel stärker als Verbraucherpreise

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Das Portal warenvergleich.de hat herausgefunden, dass die allgemeinen Verbraucherpreise seit 1995 um knapp 36 Prozent zugelegt haben. Im Gegensatz dazu kletterte der Rundfunkbeitrag – früher GEZ-Beitrag – um gut 70 Prozent. Damit liegt dessen Steigerung doppelt so hoch: Aus der Untersuchung geht also hervor, dass die Rundfunkgebühren etwa zweimal stärker zugenommen haben als die Inflationsrate.

Derzeit liegen die jährlichen Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag bei rund acht Milliarden Euro pro Jahr. Wäre die Gebühr gleichermaßen gestiegen wie die übrigen Verbraucherausgaben, dann stünde den Sendern weit weniger Geld für ihre oftmals überflüssigen Machwerke zur Verfügung. Nämlich „nur“ rund 6,38 Milliarden Euro – ungefähr 20 Prozent weniger.

Nicht nur aus diesem Grund setzt sich die AfD dafür ein, den durch Zwangsmaßnahmen abgepressten Rundfunkbeitrag ersatzlos zu streichen und den Bürgern die freie Wahl zu lassen, sich kostenpflichtigen Medien zuzuwenden – bei den Privatsendern funktioniert dieses Prinzip schließlich auch tadellos.

AfD-Programmpunkt 7.5: Für eine zeitgemäße Medienpolitik: Rundfunkbeitrag abschaffen

Die Alternative für Deutschland steht für eine an den Grundrechten ausgerichtete Medienpolitik. Die Idee der Kommunikationsfreiheit, möglichst jedermann den Betrieb von Medien und insbesondere die Berichterstattung durch Medien zu ermöglichen und so eine natürliche Vielfalt zu generieren, steht für uns dabei im Zentrum. Diese wollen wir fördern, Einschränkungen und Hindernisse dagegen abbauen. Folgerichtig sieht die AfD grundlegenden Reformbedarf bezüglich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Dessen Zwangsfinanzierung ist umgehend abzuschaffen und in ein Bezahlfernsehen umzuwandeln.

Eine Opt-Out-Regelung soll es den bisherigen Beitragszahlern ermöglichen, zu einem Stichtag ihren Bezug ganz oder teilweise zu kündigen. Der Empfang wird verschlüsselt bzw. passwortgeschützt, sodass nur noch freiwillige Zahler über einen Zugang verfügen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird so zu einem Bürgerrundfunk, welches ausschließlich von seinen zahlenden Zuschauern und nicht mehr von der Politik abhängig ist.

Entsprechend ist auch die Rundfunkkontrolle anzupassen. Ähnlich wie ein Kirchengemeinderat oder der Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften sollen seine Kontrollgremien von den Zuschauern gewählt werden. Nur dann ist das Prädikat „staatsfern“ auch gerechtfertigt. Weiter hat sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf wertvolle Inhalte wie hochwertige Berichterstattung, Bildung, Kunst und Kultur zu konzentrieren und darf kostspielige Unterhaltung nur noch dann bieten, wenn er auch die notwendigen Einnahmen dafür erzielt.

https://www.afd.de/grundsatzprogramm/

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