Teure Bürgschaften: Flüchtlingspaten fühlen sich vom Staat veralbert

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Wer „A“ sagt, muss auch „B“ sagen!? „Wer Gutes tut, dem wird Gutes widerfahren“ könnte man gegen das bekannte „Wer bürgt, wird gewürgt“ stellen. Wer für Menschen bürgt, die er nicht einmal persönlich kennt, ist nicht nur leichtfertig, sondern in erheblichem Maße verantwortungslos. Es lässt sich aber leicht bürgen, wenn man davon ausgeht, dass die Kosten am Ende doch auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, so hat man sich ungeniert einen Heiligenschein aufgesetzt und die Moral für sich gepachtet. Es dürfte sich bei diesen Gutmenschen in der Regel um dieselben Leute handeln, die Andersdenkende diskriminieren und sich selbst über sie erheben?

Beim Thema „Barmherzigkeit“ wurden bei diesen Willkommensklatschern alle vernünftigen Sinne ausgeschaltet, schließlich kam der Steuerzahler  bisher für die Party auf und die Welt war in Ordnung. Nun fällt ihnen ihre Naivität mal ordentlich auf die Füße, denn wer blind auf die Aussagen von Behörden vertraut, braucht sich über ein schlimmes Erwachen wirklich nicht zu wundern. Nun können die Bürgen noch mehr Gutes tun, als ursprünglich geplant.

Focus Online berichtet:

„Wir fühlen uns vom Staat im Stich gelassen und auch veralbert“, sagt Klaus-Dieter Grothe. Er gehört zu einer Gruppe von Bürgern aus Mittelhessen, die für Menschen aus Syrien Bürgschaften übernommen haben, damit diese aus dem Bürgerkriegsland nach Deutschland kommen können. Mehrere Dutzend Helfer verpflichteten sich, eine Weile den Lebensunterhalt der Flüchtlinge zu zahlen. Mittlerweile gibt es Streit, wie lange sie das tun müssen.

Grothe bürgte für einen jungen Syrer. Die Sprecherin der Flüchtlingshilfe Mittelhessen, Bettina Twrsnick, unterschrieb für eine Frau aus dem Bürgerkriegsland. Den etwa 80 Bürgen seien die möglichen Kosten bewusst gewesen, sagt sie. Etwa 1000 Euro im Monat könnten für einen Schützling zusammenkommen.

„Das Risiko einer Bürgschaft war uns bewusst“, sagt Grothe, der sich in der Flüchtlingshilfe Mittelhessen engagiert. „Aber wir sind von einem überschaubaren zeitlichen Rahmen dafür von etwa einem Jahr ausgegangen. Sonst hätten wir das ja nicht so gemacht.“ „Es war klar, dass wir für die Menschen zahlen.“ Aber eben nur bis zum Abschluss der Asylverfahren. Denn: „Uns hat das Land immer wieder versichert, dass die Verpflichtungserklärung erlischt, sobald der Asylantrag bewilligt ist“, sagt Mitstreiter Grothe. Das hätten sie vom hessischen Innenministerium mündlich und schriftlich bestätigt bekommen.

Die Bürgen fielen aus allen Wolken, als sie erfuhren, dass sie weiterhin zahlen sollen. „Wenn man nicht den höchsten zuständigen Stellen in einem solchen Fall vertrauen kann – wem dann? Was sind dann noch staatliche Garantien und Aussagen wert?“, fragt Grothe.

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