Ein vermutlich zur Tatzeit 14-Jähriger somalischer Pirat überfiel im Jahr 2010 im Pulk mit anderen Piraten den Chemikalientanker „Marida Marguerite“, der vermeintliche 14-Jährige misshandelte und folterte Crew-Mitglieder des Tankers während des Überfalls, obendrein wurde das Schiff entführt und mehrere Monate festgesetzt, nun darf der Somalier trotz des brutalen Überfalls einen Asylantrag in Deutschland stellen. Mit gesundem Menschenverstand ist dieses Urteil vom Verwaltungsgericht Hannover nicht mehr nachvollziehbar. Interessant wäre zu erfahren, welchen Grund der Somalier für seinen Asylantrag gelten machen will.
[…] Ein Somalier darf in Deutschland einen Asylantrag stellen, obwohl er in seiner Heimat an einem brutalen Piratenüberfall beteiligt gewesen war. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am Freitag entschieden und damit einem Eilantrag des Rechtsanwalt des jungen Mannes stattgegeben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte zuvor den Asylantrag des Piraten abgelehnt.
Ahmed M., der inzwischen in Hannover lebt, war bei seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2015 festgenommen und in Untersuchungshaft gesteckt worden. Die Behörden warfen ihm unter anderem Geiselnahme und Erpressung vor. Seine Fingerabdrücke waren im Zuge der polizeilichen Ermittlungen auf dem Chemikalientanker „Marida Marguerite“ sichergestellt worden. Das Schiff war im Mai 2010 von somalischen Piraten entführt und mehrere Monate festgehalten worden. Die Fingerabdrücke von Ahmed M. fanden sich nach Angaben des hannoverschen Verwaltungsgerichts auch an einem Notizbuch, das an Bord des Tankers entdeckt worden war. Darin enthalten war eine Liste mit Namen und Geldbeträgen. Die Ermittler konnten zudem nachweisen, dass Ahmed M. während des Überfalls Besatzungsmitglieder des Tankers misshandelt und gefoltert hatte. […] Weiterlesen