Syrische Asylbewerberin klagte – Koblenz: Gericht kippt Burkini-Verbot für Schwimmbäder

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Symbolbild

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz kippte im Eilverfahren ein in den Schwimmbädern von Koblenz geltendes Burkini-Verbot. Gegen das Verbot hatte eine syrische Asylbewerberin geklagt, die sich in ihrer Glaubensfreiheit eingeschränkt fühlte.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Badekleiderordnung per Gericht außer Kraft gesetzt und dass durch eine Syrerin, die sich im laufenden Asylverfahren befindet.  Geflüchtet, womöglich durch zig sichere Länder, und in Deutschland als Schutzsuchende gestrandet, statt Dankbarkeit für die Aufnahme nebst Vollversorgung zu zeigen, klagt die Asylantin erfolgreich gegen die Stadt Koblenz, um die ilsamische Kleidervorschrift durchzusetzen.

Welt.de berichtet:

Zum Jahresbeginn hatte der Koblenzer Stadtrat Burkinis in Schwimmbädern der Stadt verboten. Nun kippt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Eilverfahren ein in den Schwimmbädern von Koblenz geltendes Burkini-Verbot. Das zum Jahresbeginn eingeführte grundsätzliche Verbot in der Badeordnung der Stadt verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, entschied das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Gegen die Neuregelung zog eine syrische Asylbewerberin vor Gericht. Sie machte geltend, dass sie gläubige Muslima sei, wegen ihres Glaubens könne sie nur mit einem Burkini schwimmen. Zugleich sei der Besuch eines Schwimmbads wegen eines Rückenleidens dringend erforderlich. Ihrem Eilantrag auf Aussetzung der Regelung gab das Oberverwaltungsgericht statt.

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