Strafverfahren gegen die frühere Leiterin des Bremer Flüchtlingsamtes eingestellt

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Alles begann im Oktober 2017, als ein gefälschter Bescheid aus der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migratiopn und Flüchtlinge (BAMF) in Hessen auftauchte. Im Frühjahr 2018 begann die Staatsanwaltschaft zu ermitteln. Der Verdacht: Die ehemalige Behördenleiterin habe gemeinsam mit mehreren Anwälten Hunderten Asylbewerbern zu Unrecht zu positiven Bescheiden verholfen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Datenfälschung und Vorteilsnahme.

Nun hat das Bremer Landgericht entschieden und das Verfahren gegen die ehemalige Leiterin der Bremer BAMF-Außenstelle gegen Zahlung von 10.000 Euro eingestellt. Die Bremer Staatsanwaltschaft hatte im September 2019 in ihrer Anklage zunächst 121 angebliche Straftaten aufgeführt, die die Ex-Behördenleiterin und zwei Anwälte begangen haben sollen. Sie hätten unrechtmäßig ausländische Mandanten der Rechtsanwälte vor Abschiebung bewahrt oder deren Aufenthaltsstatus verbessert, lautete ein zentraler Vorwurf der Ermittler.

Uwe Witt, Obmann der AfD-Fraktion im Ausschuss Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages: „Am Bremer Beispiel sieht man deutlich, wie Anwälte, leitende Behördenmitarbeiter und die Justiz zusammenarbeiten, um Asylbewerber in unser Sozialsystem einzuschleusen. Das Urteil des Landgerichts erinnert mich stark an den Spruch „Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Und wer darf es bezahlen? Der deutsche Steuerzahler.“

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